31.03.2020

Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups in der Corona-Krise

Die wirtschaftliche Lage aufgrund von Corona betrifft auch viele Start-ups. Glücklicherweise hat die Bundesregierung das Hilfspaket noch mal nachjustiert und auch Start-ups unter den Schutzschirm genommen – allerdings erst ab 50 Millionen Unternehmensbewertung. Wer neu gegründet hat oder gerade kurz vor der Gründung steht, muss die richtige Finanzierungslösung für sich finden. Darum möchten wir die Möglichkeiten für Gründungsinteressierte, neu gegründete Unternehmen und Start-ups, die schon länger am Markt sind, aufzeigen und neben den verschiedenen Finanzierungslösungen auch gleich die Antragsstellen vorstellen.

Finanzierung für bereits gegründete Unternehmen
Wer bereits gegründet hat, macht sich in der aktuellen Situation Gedanken um die weitere Entwicklung seines Unternehmens und wie man Mitarbeiter halten und langfristig beschäftigen kann. Das Hilfspaket der Bundesregierung für die Wirtschaft sieht verschiedene Möglichkeiten und Entlastungen vor – kurzfristig und mittelfristig.
Der erste Schritt für mehr Liquidität: Steuerstundungen
Relativ schnell und unkompliziert können beim Finanzamt zinsfreie Steuerstundungen für die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer beantragt werden, sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass die Corona-Krise Ursache für den Liquiditätsengpass sind. Doch hier ist Vorsicht geboten: Die fälligen Steuern und Vorauszahlungen können zwar gestundet werden, müssen aber dennoch nach einer gewissen Zeit beim Finanzamt eingehen.
Je nach Bundesland: Soforthilfen bis zu 30.000 Euro
Die Bundesregierung verspricht unbürokratische Hilfe für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in akute wirtschaftliche Not geraten sind. Selbstständige und Kleinunternehmer können je nach Bundesland bis zu 30.000 Euro beantragen. Die Formulare können auf den Webseiten der Länder und Kommunen heruntergeladen werden. Im Antrag muss versichert werden, dass sich das Unternehmen erst seit Corona in einer schwierigen Lage befindet, Stichtag dafür ist der 11. März 2020.
Förderkredite bei KfW und Co.
Sofern das Unternehmen bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten war, das heißt, eine positive Bilanz oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorweisen kann, kann ab sofort bei der Bank oder Sparkasse einen KfW Kredit beantragen. Tipp: Start-ups können sich an die Existenzgründerzentren wenden, die beispielsweise die Sparkasse anbietet. Die Berater kennen sich sehr gut mit Fördermitteln aus und erklären, welche Unterlagen benötigt werden und was man alternativ tun kann, wenn man noch keinen (positiven) Jahresabschluss vorweisen kann.
Die KfW unterstützt Unternehmen mit verschiedenen Kreditprogrammen:
Alle Details zu den KfW Krediten können hier nachgelesen werden: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Mitarbeiter halten: Kurzarbeit beantragen
Besonders für Start-ups im Technologiebereich ist es schwierig, mit großen Unternehmen zu konkurrieren und Mitarbeiter mit dem nötigen Know-how von sich zu begeistern. Umso ärgerlicher wäre es, gute Arbeitskräfte aufgrund der Corona-Pandemie zu verlieren. Darum wurden die Regelungen für Kurzarbeit gelockert. Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung und wird daher bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Die Leistung kann maximal 12 Monate bezogen werden und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, mehr Details dazu gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Die neuen Regelungen ermöglichen, dass bereits für 10 Prozent der Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur erstattet.

Der Arbeitnehmer erhält 60 Prozent des entgangenen Nettogehalts, lebt mindestens ein Kind im Haushalt bekommt er 67 Prozent.

Finanzierung für die geplante Gründung
Wer jetzt sein Start-up gründen möchte, ist ebenfalls in einer unklaren Lage. Zum einen was die Entwicklung des jeweiligen Marktes betrifft, zum anderen wenn es um Finanzierung geht. Doch Gründer werden in Deutschland schon lange vor der Corona-Krise gefördert – darum stellen wir nun einige Finanzierungsmöglichkeiten vor, von denen die meisten Förderungen sind und darum nicht zurückgezahlt werden müssen. Ein dickes Plus auf dem Start-up-Konto!
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
Wer arbeitslos ist oder möglicherweise auch aufgrund der Corona-Krise seinen Job verloren hat, kann die Situation für die Gründung seines eigenen Unternehmens nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Gründungszuschüsse, die über ein Jahr die Selbstständigkeit unterstützen und fördern. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein wie beispielsweise die hauptberufliche Tätigkeit und bei Beginn noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Gründungszuschuss errechnet sich aus der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds zuzüglich 300 Euro für zunächst sechs Monate. Anschließend kann der Gründungszuschuss für weitere neun Monate beantragt werden.
 Businessplan schreiben und EXIST-Gründerstipendium beantragen
Das EXIST-Gründerstipendium richtet sich an Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen oder Hochschulen, Hochschulabsolventen oder Studenten sowie Gründerteams bis maximal drei Personen. EXIST fördert innovative, technologieorientiere oder wissenschaftliche Ideen in Form eines Produkts oder einer Dienstleistung mit 1.000 bis 3.000 Euro Zuschuss pro Monat. Insgesamt geht die Förderung über 12 Monate. Zusätzlich zur Unterstützung des Lebensunterhalts werden bis zu 30.000 Euro Sachausgaben 5.000 Euro Coaching-Leistungen gefördert. Um EXIST zu beantragen, darf das Unternehmen noch nicht gegründet sein.
Gute Idee? Teilnahme an Wettbewerben!
Eine sehr gute Möglichkeit, um sein Gründungsvorhaben auf den Prüfstand zu stellen und zu optimieren sind Businessplan-Wettbewerbe. Neben wertvollem Feedback der Juroren und Coaches werden die Gewinner mit Preisgeldern bis zu 100.0000 Euro prämiert. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie findet man eine Übersicht über die verschiedenen Businessplan-Wettbewerbe in Deutschland und deren Teilnahmebedingungen. Neben allgemeinen Wettbewerben gibt es eine Vielzahl an Programmen, die sich auf bestimmte Branchen spezialisieren. Vorteil ist, dass man neben den Prämien auch sein Netzwerk ausbauen und sich mit fachkundigen Experten austauschen kann.
164 Millionen Euro für innovative Unternehmen gegen Corona
Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen, die mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung bei der Behandlung, Prüfung oder Überwachung des Corona-Virus helfen, können sich beim EIC Accelerator bewerben. Obwohl es keine thematische Beschränkung gibt, werden aktuell ausdrücklich Covid-19 relevante Innovationen gesucht. Für die Einreichung benötigt man einen überzeugenden Businessplan. Die nächste Einreichungsfrist ist der 19. Mai 2020. Noch ein Hinweis: Wir sind keine Finanzberater, stellen aber gerne über unser Netzwerk gerne den Kontakt für eine professionelle Beratung durch einen unserer Partner her. Einfach eine Mail an info@science4life.de schreiben.

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Die Konzeptphase von Science4Life

28.11.2025

Noch bis zum 12. Januar 2026 können sich Start-ups für die Konzeptphase des Science4Life Startup-Wettbewerbs registrieren und ihre innovativen Geschäftskonzepte einreichen. Neben exklusivem Feedback durch die Science4Life-Experten profitieren Gründerteams vom großen Netzwerk und Weiterbildungsangeboten, wie den Science4Life Academy-Days. Die Konzeptphase zielt als zweite Phase des Science4Life Startup-Wettbewerbs darauf ab, Gründer aus den Branchen Life Sciences, Chemie und Energie auf ihrem Weg zum Businessplan zu unterstützen. Was ist eigentlich die Konzeptphase? Die Konzeptphase ist die zweite Wettbewerbsphase des Science4Life Startup-Wettbewerbs. Sie folgt auf die Ideenphase und bereitet die Teilnehmer auf die dritte und letzte Phase, die Businessplanphase, vor. In der Konzeptphase können Gründerteams ihr Geschäftsvorhaben und ihren Zielmarkt konzeptionell ausarbeiten. Das bietet jungen Unternehmerteams die Möglichkeit, ihre Gründung von Profis mit jahrelanger Praxiserfahrung einschätzen zu lassen und Feedback von den Science4Life-Experten zu erhalten. Wer kann an der Konzeptphase teilnehmen? Die Teilnahme an der Konzeptphase steht allen Start-ups aus den Bereichen Life Sciences, Chemie und Energie offen – unabhängig davon, ob sie bereits an der Ideenphase teilgenommen haben. Teilnahmeberechtigt sind alle Teams mit Gründungsabsicht sowie Unternehmen, deren Gründung nach dem 1. September 2023 erfolgt ist. Gründerteams aus der Life Sciences und Chemie Branche nehmen am Science4Life Venture Cup teil. Für Teams aus dem Bereich Energie gibt es mit dem Science4Life Energy Award eine eigene Auszeichnung. Wie läuft die Teilnahme ab? Um an der Konzeptphase des Science4Life Venture Cup teilzunehmen, müssen Gründerteams ihr Geschäftskonzept vorstellen. Das muss in Form eines Read Decks stattfinden. Bei der Gliederung und Formulierung des Read Decks hilft auch das speziell für Science4Life entwickelte Handbuch. Gründerteams können dieses hier kostenlos downloaden. Die Beiträge können bis zum 12. Januar 2026 , 23:59 Uhr, online im Science4Life-Portal als PDF-Datei hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Teilnahme werden die fristgerecht eingereichten und zugelassenen Wettbewerbsbeiträge durch verschiedene Branchenexperten begutachtet und bewertet. Das Science4Life Experten-Netzwerk besteht aus mehr als 300 Experten aus über 200 Institutionen und Unternehmen, die den Grundstein für einen regen Informations- und Erfahrungsaustausch bilden. Beteiligt sind Experten aus dem öffentlichen Recht, national und international agierende Konzerne, Patent- und Rechtsanwaltskanzleien, Universitäten und Hochschulen oder ehemalige Teilnehmer des Startup-Wettbewerbs. Durch dieses breit gefächerte Expertenwissen ist es möglich, die Teilnehmer auf jedem Fachgebiet ausgezeichnet zu unterstützen. Bei der Konzeptprämierung am 3. März 2026 werden die fünf besten Teams des Science4Life Venture Cup sowie das Gewinner-Team des Science4Life Energy Awards prämiert. Warum an der Konzeptphase des Science4Life Businessplan-Wettbewerb teilnehmen? Die Teilnahme an Online-Seminaren zu gründungsrelevanten Themen wie Patentrecht, Marktpotenzial, Marketing oder Investorensuche sowie das umfangreiche Expertenfeedback zum Geschäftskonzept sind nur einige Vorteile der Teilnahme am Science4Life Businessplan-Wettbewerb. Darüber hinaus können Start-ups ihr Netzwerk weiter ausbauen, von neu erlerntem Wissen profitieren, sich ein Preisgeld in Höhe von jeweils 1.500 € im Venture Cup und 1.000 €, sowie ein individuelles Business-Coaching beim Energy Award sichern und sich als Team weiterentwickeln. Die zehn besten Teams des Venture Cup erhalten außerdem Zugang zu den Academy-Days. Diese sind speziell auf die Teams aus den einzelnen Bereichen zugeschnitten: Coaches mit jahrelanger Branchenerfahrung teilen ihr Wissen und klären wichtige Fragen bezüglich der Geschäftskonzepte. Dieser zweitägige Intensivworkshop gibt den Gewinnerteams die Möglichkeit, zusammen mit ihrem persönlichen Coach ihr Geschäftskonzept zu perfektionieren. Weitere wichtige Informationen Die Teilnahme am Science4Life Startup-Wettbewerb ist kostenlos. Auf der Science4Life-Webseite können sich Gründer über den Venture Cup und den Energy Award informieren.

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HighTech in Life Sciences, Chemie und Energie – Die Gewinner der Ideenphase

17.11.2025

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Rückenwind für den letzten Schritt in die Klinik: ForTra fördert GMP-konforme Herstellung neuer Arzneimittelkandidaten und regulatorische Beratung

09.09.2025

Vom Labor zur ersten Anwendung am Patienten: Dieser kritische Übergang erfordert nicht nur wissenschaftliche Exzellenz, sondern auch die Bewältigung komplexer regulatorischer, technischer und finanzieller Anforderungen. Die gemeinnützige ForTra gGmbH für Forschungstransfer der Else Kröner-Fresenius-Stiftung (ForTra) fokussiert ihre Förderung gezielt auf diese translationale Endphase: Projekte, bei denen ein neuartiger Arzneimittelkandidat, eine innovative Therapieform oder ein medizintechnisches Produkt die Schwelle zur klinischen Prüfung erreichen. Das Ziel besteht darin, den Eintritt in frühe klinische Studien (First-in-Human) zu beschleunigen und somit den Transfer patientenrelevanter Innovationen in die medizinische Versorgung substanziell zu fördern. „Unser Ziel ist es, Projekte so weit zu entwickeln, dass sie Anschlussfinanzierungen durch öffentliche Mittel oder Investoren erhalten können“, betont Prof. Dr. Martin Zörnig, Geschäftsführer der ForTra. „So schaffen wir die Brücke, damit innovative Forschung schneller den Weg zu Patientinnen und Patienten findet – unabhängig vom Krankheitsbild oder der Marktgröße.“ Ein Beispiel für diese Brückenfunktion ist die aktuelle GMP-Ausschreibung der ForTra zur Förderung der Herstellung neuer Arzneimittelkandidaten unter Good-Manufacturing-Practice-Bedingungen. Von den 37 eingereichten Projektskizzen der Ausschreibungsrunde 2025 werden ab sofort sechs Projekte mit insgesamt 4,7 Millionen Euro gefördert. Eines dieser Projekte widmet sich einer drängenden Herausforderung in der Infektionsmedizin. Forschende des Universitätsklinikums Köln um Prof. Dr. Dr. Jan Rybniker und Dr. Alexander Simonis haben vielversprechende, vollständig humane Antikörper identifiziert. Diese neutralisieren gezielt einen zentralen Virulenzfaktor des multiresistenten Bakteriums Pseudomonas aeruginosa. Das Bakterium verursacht insbesondere bei immungeschwächten und beatmeten Patientinnen und Patienten schwere Infektionen. Die Antikörper richten sich gegen das Typ-III-Sekretionssystem des Erregers und zeigen in präklinischen Modellen eine deutlich höhere Wirksamkeit als bisher verfügbare antikörperbasierte Ansätze. Das Ziel des Projekts besteht darin, diese Antikörper zu einer neuartigen, zielgerichteten Therapie zur Behandlung und Prophylaxe antibiotikaresistenter Infektionen weiterzuentwickeln. Doch auch vor der ersten klinischen Studie gibt es eine entscheidende Hürde: die komplexen regulatorischen Anforderungen. Genau hier setzt eine neue Ausschreibung der ForTra an, die im Sommer 2025 erstmals veröffentlicht wurde. Sie finanziert Beratungsleistungen spezialisierter Consulting-Unternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Orientierungsgesprächen und „Scientific Advice Meetings“ mit den zuständigen regulatorischen Behörden. In diesen Gesprächen wird über die präklinischen Voraussetzungen für eine mögliche Genehmigung der geplanten klinischen Studie diskutiert und die weitere Projektentwicklung daran angepasst. Für jedes von einem unabhängigen Expertengremium ausgewählte Projekt stellt die ForTra bis zu 100.000 Euro bereit. Das Ziel besteht darin, Projektleiterinnen und Projektleiter optimal auf Gespräche mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorzubereiten – und sie bei diesen Terminen zu begleiten. Antragsberechtigt sind forschende Medizinerinnen, Mediziner sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler an gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, deren Projekte bereits erste präklinische Daten aufweisen und den Start einer klinischen Studie zum Ziel haben. Die aktuelle Ausschreibung ist bis zum 1. Oktober geöffnet. Die Auswahl der zu fördernden Projekte soll voraussichtlich bis Ende des Jahres erfolgen. Damit setzt die ForTra ein klares Signal: Forschende, die kurz vor dem Sprung in die Klinik stehen, sollen nicht an regulatorischen Hürden scheitern. Kontakt: Prof. Dr. Martin Zörnig Geschäftsführer der ForTra gGmbH für Forschungstransfer der Else Kröner-Fresenius-Stiftung E-Mail: m.zoernig@fortra-forschungstransfer.de Telefon: +49 61728975-12

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