13.02.2018

Science4Life-Expertentalk – Das müssen Gründer rund um das Thema Patente wissen

Um das eigene Hab und Gut zu schützen, schließt man die besten Versicherungen ab – doch viele vergessen dabei, auf die eigene Idee aufzupassen: Das Patent, ein Verbotsrecht, mit dem ihr eure Erfindung vor Nachahmungen Dritter schützen könnt.

Erfinder kann im Grunde jeder sein und ist auch als Gemeinschaftswerk im Team möglich. Nun stellt sich aber die Frage, welche Ideen patentiert werden können – vom chemischen Stoff bis hin zu einem besonderen Herstellungsverfahren, sollte es sich lediglich um eine Erfindung aus dem technischen Bereich handeln. Ausschließlich eine Lizenzvergabe lässt die Verwendung eurer Erfindung zu. Doch der Prozess von der Idee bis hin zum Patent ist lang und hält so manche Fehlerquellen für Gründer bereit. Was es bei Patenten besonders als Gründer zu beachten gibt – das weiß der Science4Life-Experte und Patentanwalt Dr. Georg J. Hoppe. Im Interview verrät er seine Tipps rund um das Thema Patente:

 

Herr Hoppe, gibt es den richtigen Zeitpunkt, um ein Patent anzumelden?

Möglichst früh, denn wenn zwei unabhängig voneinander dieselbe Idee haben, bekommt derjenige das Patent, der die Patentanmeldung zuerst beim Patentamt eingereicht hat. Deshalb ist ein früher Anmeldetag zwar sehr wichtig, aber auch nicht einzig und allein ausschlaggebend: Damit einer Anmeldung ein bestimmter Anmeldetag zukommt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Erfindung muss beispielsweise so beschrieben sein, dass sie für einen Fachmann ausführbar ist. Wenn man also bislang nur eine Idee für eine neue Erfindung hat und sich noch gar nicht im Klaren darüber ist, wie die Erfindung praktisch umgesetzt bzw. ausgeführt wird, kann man zwar eine Patentanmeldung einreichen, aber es kann sein, dass einem der Anmeldetag später gar nicht zuerkannt wird. In der Praxis ist das manchmal nicht leicht zu entscheiden, ob diese Voraussetzung bereits erfüllt ist. Ähnliches gilt auch hinsichtlich der Breite der Patentansprüche, mit denen man den gewünschten Schutzumfang selber definieren kann. Wenn man einen sehr breiten Schutzumfang anstrebt, sollte man in der Patentanmeldung mehrere praktische Beispiele für die Erfindung angeben, um diesen großen Schutzumfang rechtfertigen zu können.

 

Wie sollten dann Gründer konkret vorgehen?

In solchen Fällen ist es manchmal sinnvoll, nach einer frühen ersten Anmeldung eine zweite Patentanmeldung einzureichen, wenn man in der Entwicklung einen Schritt weiter ist und konkrete Angaben zur Ausführung der Erfindung machen kann. Wenn beispielsweise für einen in der ersten Patentanmeldung beschriebenen chemischen Stoff ein weiteres Syntheseverfahren gefunden wird, kann man dieses Syntheseverfahren in die zweite Patentanmeldung neu aufnehmen.

 

Müssen Gründer aus den Bereichen Life Sciences, Chemie und Energie speziell beim Thema Patent etwas beachten?

Gründer aus den genannte Bereichen haben oftmals eine große Konkurrenz. Die Forschung und Entwicklung sollte daher möglichst früh im Hinblick auf Patentanmeldungen abgestimmt werden, damit keine wertvolle Zeit verloren geht. Gleichzeitig ist zu beachten, dass Unternehmer der Gefahr von Patentverletzungen gegenüberstehen. Daher sollte man möglichst früh auch die Patentanmeldungen und Patente der Konkurrenz beobachten und analysieren, um zu verhindern, dass man womöglich zum Patentverletzer wird. Je früher sich die Gründerteams über die Schutzrechte der Wettbewerber informieren, desto eher kann man eine geeignete Umgehungsstrategie entwickeln, wie beispielsweise alternative technische Lösungen, Lizenzverhandlungen oder ähnliches.

 

Wie lange ist die Idee durch ein Patent konkret geschützt?

Ein Patent läuft maximal 20 Jahre – gerechnet ab dem Anmeldetag. In den meisten Fällen wird ein Patent allerdings nicht so lange aufrechterhalten. Das richtet sich nach der wirtschaftlichen Werthaltigkeit des Patents. Bei den heutigen Produktzyklen sind 20 Jahre eine sehr lange Zeit. Gleichzeitig muss man beachten, dass schon allein für das Prüfungsverfahren, also bis ein Patent überhaupt erteilt wird, mehrere Jahre ins Land gehen können. Ab der Veröffentlichung einer Patentanmeldung bis zur Patenterteilung hat der Patentanmelder zum Beispiel noch keinen Anspruch auf Schadenersatz oder auf Unterlassung der patentverletzenden Handlung, sondern kann nur eine angemessene Entschädigung verlangen. Daher ist es für Gründer, die ihre Kerntechnologie zum Patent anmelden, häufig wichtig, das Anmeldeverfahren schnell voranzutreiben. Dies ist häufig auch im Hinblick auf eingesetztes Risikokapital bzw. weitere Finanzierungsrunden von großer Bedeutung.

 

Auf was sollen Gründer bei einem Business-Wettbewerb zum Thema Patente besonders achten?

Wichtig ist natürlich, dass ein Gründer Erfindungen geheim hält. Beim Science4Life Wettbewerb muss beispielsweise jeder Berater oder Juror eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Aber auch im Umgang mit möglichen Investoren, Kooperationspartnern, Kunden oder ähnlichem ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Hier sollten Geheimhaltungsvereinbarungen vor dem Austausch von relevanten Informationen abgeschlossen werden. Und auch nach der Einreichung einer Patentanmeldung kann es in bestimmten Konstellationen ungünstig sein, eine Erfindung zu publizieren. Das sollte im Zweifelsfall vorab mit einem Patentanwalt besprochen werden.

 

Zum Schluss: Ihre drei Tipps zum Thema Patentanmeldungen für Gründer. 

1.Setzt euch möglichst früh mit dem Thema Patente auseinander. Bestimmt in eurem Gründerteam jemanden, der sich mit diesem Thema dauerhaft auseinandersetzt.

2.Macht regelmäßig Patentrecherchen. So lernt Ihr etwas über eure Wettbewerber und gleichzeitig über die für euch relevanten Märkte. Entsprechende Recherchen kann man über die öffentlich zugänglichen Datenbanken durchführen, zum Beispiel unter https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=index&action=recherche

3.Gründer haben nicht die gleichen Bedürfnisse wie etablierte mittelständische Unternehmen oder große Konzerne. Versucht einen Patentanwalt zu finden, bei dem ihr das Gefühl habt, dass er speziell auf eure Bedürfnisse als Gründer eingehen kann und die Zeit hat, Dinge mit euch zu diskutieren.

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Vom Labor zur ersten Anwendung am Patienten: Dieser kritische Übergang erfordert nicht nur wissenschaftliche Exzellenz, sondern auch die Bewältigung komplexer regulatorischer, technischer und finanzieller Anforderungen. Die gemeinnützige ForTra gGmbH für Forschungstransfer der Else Kröner-Fresenius-Stiftung (ForTra) fokussiert ihre Förderung gezielt auf diese translationale Endphase: Projekte, bei denen ein neuartiger Arzneimittelkandidat, eine innovative Therapieform oder ein medizintechnisches Produkt die Schwelle zur klinischen Prüfung erreichen. Das Ziel besteht darin, den Eintritt in frühe klinische Studien (First-in-Human) zu beschleunigen und somit den Transfer patientenrelevanter Innovationen in die medizinische Versorgung substanziell zu fördern. „Unser Ziel ist es, Projekte so weit zu entwickeln, dass sie Anschlussfinanzierungen durch öffentliche Mittel oder Investoren erhalten können“, betont Prof. Dr. Martin Zörnig, Geschäftsführer der ForTra. „So schaffen wir die Brücke, damit innovative Forschung schneller den Weg zu Patientinnen und Patienten findet – unabhängig vom Krankheitsbild oder der Marktgröße.“ Ein Beispiel für diese Brückenfunktion ist die aktuelle GMP-Ausschreibung der ForTra zur Förderung der Herstellung neuer Arzneimittelkandidaten unter Good-Manufacturing-Practice-Bedingungen. Von den 37 eingereichten Projektskizzen der Ausschreibungsrunde 2025 werden ab sofort sechs Projekte mit insgesamt 4,7 Millionen Euro gefördert. Eines dieser Projekte widmet sich einer drängenden Herausforderung in der Infektionsmedizin. Forschende des Universitätsklinikums Köln um Prof. Dr. Dr. Jan Rybniker und Dr. Alexander Simonis haben vielversprechende, vollständig humane Antikörper identifiziert. Diese neutralisieren gezielt einen zentralen Virulenzfaktor des multiresistenten Bakteriums Pseudomonas aeruginosa. Das Bakterium verursacht insbesondere bei immungeschwächten und beatmeten Patientinnen und Patienten schwere Infektionen. Die Antikörper richten sich gegen das Typ-III-Sekretionssystem des Erregers und zeigen in präklinischen Modellen eine deutlich höhere Wirksamkeit als bisher verfügbare antikörperbasierte Ansätze. Das Ziel des Projekts besteht darin, diese Antikörper zu einer neuartigen, zielgerichteten Therapie zur Behandlung und Prophylaxe antibiotikaresistenter Infektionen weiterzuentwickeln. Doch auch vor der ersten klinischen Studie gibt es eine entscheidende Hürde: die komplexen regulatorischen Anforderungen. Genau hier setzt eine neue Ausschreibung der ForTra an, die im Sommer 2025 erstmals veröffentlicht wurde. Sie finanziert Beratungsleistungen spezialisierter Consulting-Unternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Orientierungsgesprächen und „Scientific Advice Meetings“ mit den zuständigen regulatorischen Behörden. In diesen Gesprächen wird über die präklinischen Voraussetzungen für eine mögliche Genehmigung der geplanten klinischen Studie diskutiert und die weitere Projektentwicklung daran angepasst. Für jedes von einem unabhängigen Expertengremium ausgewählte Projekt stellt die ForTra bis zu 100.000 Euro bereit. Das Ziel besteht darin, Projektleiterinnen und Projektleiter optimal auf Gespräche mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorzubereiten – und sie bei diesen Terminen zu begleiten. Antragsberechtigt sind forschende Medizinerinnen, Mediziner sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler an gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, deren Projekte bereits erste präklinische Daten aufweisen und den Start einer klinischen Studie zum Ziel haben. Die aktuelle Ausschreibung ist bis zum 1. Oktober geöffnet. Die Auswahl der zu fördernden Projekte soll voraussichtlich bis Ende des Jahres erfolgen. Damit setzt die ForTra ein klares Signal: Forschende, die kurz vor dem Sprung in die Klinik stehen, sollen nicht an regulatorischen Hürden scheitern. Kontakt: Prof. Dr. Martin Zörnig Geschäftsführer der ForTra gGmbH für Forschungstransfer der Else Kröner-Fresenius-Stiftung E-Mail: m.zoernig@fortra-forschungstransfer.de Telefon: +49 61728975-12

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