07.08.2018

Welche Rechtsform ist die richtige?

GmbH? GbR? OHG? Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der grundlegendsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Bei der Auswahl spielen viele Faktoren eine Rolle – die Vor- und Nachteile sowie Haftungsrisiken stellen wir euch hier auf dem Science4Life-Blog im Detail vor.

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich vor allem über das verfügbare Startkapital, die Größe des Gründerteams, erwarteter Umsatz und Haftungsrisiken im Klaren sein, denn diese Faktoren sind entscheidend für die richtige Rechtsform. In Deutschland unterscheidet man zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) und den Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH). Im Folgenden werden die wichtigsten Rechtsformen mit den Gründungsvoraussetzungen vorgestellt und erläutert, welche Rechtsformen sich für die Bereiche Life Sciences, Chemie und Energie besonders gut eignen.

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensgründungen und damit auch die preiswerteste. Ein Einzelunternehmen kann nur von einem Gesellschafter gegründet werden und es genügt, sich beim Gewerbeamt anzumelden – die Kosten bewegen sich im mittleren zweistelligen Bereich. Einige Lieferanten verlangen vor Listung einen Auszug aus dem Handelsregister, um sicher sein zu können, dass das Unternehmen tatsächlich existiert. Einzelunternehmer können sich bei einem Notar in das Handelsregister eintragen lassen und erhalten den Zusatz „e.K.“ für „eingetragener Kaufmann“.

Haftungsrisiko: Hoch – Einzelunternehmer haften in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen.

Buchführung: Wer das Einzelunternehmen nicht ins Handelsregister eintragen lässt, darf eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung vornehmen. Der eingetragene Kaufmann sowie Einzelunternehmer ab einem Jahresüberschuss von 60.000 Euro müssen die ordnungsgemäße Buchführung einhalten und sind zur Bilanzierung verpflichtet.

Der Science4Life-Gründungstipp: Da das Haftungsrisiko beim Einzelunternehmen sehr hoch ist, sollten Gründer aus den Bereichen Life Sciences, Chemie und Energie langfristig auf eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung setzen. Das Einzelunternehmen kann aber ein guter Einstieg in das Unternehmertum sein – insbesondere, wenn das Risiko zu Beginn überschaubar und das Startkapital noch gering ist.

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR ist eine Personengesellschaft. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen für eine Unternehmensgründung zusammenschließen. Die Gründung einer gewerblichen GbR muss ebenfalls wie beim Einzelunternehmen beim Gewerbeamt angemeldet werden. Im Anschluss sendet das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den die Gründer ausfüllen müssen. Dann ist die gewerbliche GbR gegründet.

Haftungsrisiko: Hoch – Die Gesellschafter der GbR haften mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch die Anteile am Gewinn und Verlust sind für jeden Gesellschafter gleich.

Buchführung: Die handelsrechtlichen Buchführungspflichten entfallen und die Gesellschafter der GbR dürfen Gewinn und Verlust nach der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Übersteigt der Jahresüberschuss 60.000 Euro oder der Jahresumsatz 600.000 Euro, muss eine Bilanz aufgestellt werden.

Der Science4Life-Gründungstipp: Wie beim Einzelunternehmen sollten Gründer aus Life Sciences, Chemie und Energie das Haftungsrisiko bei der GbR gut überdenken. Die nachträgliche Umwandlung von einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft ist kompliziert, vorab muss aus der Personengesellschaft ein Handelsunternehmen wie eine KG oder OHG gemacht werden. Auch die Beteiligung von Investoren ist über eine Kapitalgesellschaft weitaus einfacher als bei einer Personengesellschaft.

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine GmbH kann sowohl von einer Einzelperson als auch von mehreren Personen gegründet werden und ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Gründungen in den Bereichen Life Sciences, Chemie und Energie. Um zu agieren, benötigt die GmbH einen Geschäftsführer, der entweder eingestellt oder von einem oder mehreren Gründern dargestellt wird. Das Mindestkapital für die Gründung beträgt mindestens 25.000 Euro, wobei davon nur die Hälfte, also 12.500 Euro, sofort einbezahlt werden müssen. Darüber hinaus kann ein Teil der Summe auch als Sacheinlagen eingebracht werden – wie beispielsweise Büromöbel oder Maschinen zur Herstellung von Produkten. Jedoch muss der Sachwert von einem unabhängigen Gutachter bestimmt werden.

Die GmbH muss im Handelsregister registriert werden. Der Gesellschaftervertrag muss bei einem persönlichen Notartermin mit allen beteiligten Gesellschaftern vor Ort beurkundet werden. Die Kosten für die Gründung belaufen sich auf etwa 1.500 bis 2.000 Euro – zusätzlich zum Stammkapital.

Haftungsrisiko: Gering – Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und damit eine juristische Person. Das bedeutet, dass die Gesellschaft selbst als Kaufmann auftritt und nicht die Gesellschafter. Die GmbH haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Sind die Gesellschafter gleichzeitig auch Geschäftsführer, können sie allerdings bei Verletzung von Sorgfaltspflichten oder absichtlichen Gesetzesverstößen auch zur persönlichen Haftung herangezogen werden.

Buchführung: Die GmbH unterliegt der Buchführungspflicht. Der Geschäftsführer muss einen Jahresabschluss, bestehend aus einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung und einer Bilanzierung, erstellen. Zusätzlich muss er einen Lagebericht abgeben, in dem er die Situation der Gesellschaft beschreibt und einschätzt. Jahresabschluss und Handelsregister müssen beim Handelsregister eingereicht werden.

Der Science4Life-Gründungstipp: Die GmbH eignet sich sehr gut für Gründer, die bereits das Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro aufbringen können. Denn die GmbH begrenzt das Haftungsrisiko und ermöglicht – in Hinblick auf die Investorensuche – relativ einfach den Verkauf von Firmenanteilen.

UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die UG ist die kleine Schwester der GmbH und wird auch „Mini-GmbH“ genannt. Sie muss den Zusatz „haftungsbeschränkt“ führen. Im Unterschied zur GmbH genügt bei der UG ein Stammkapital des symbolischen 1 Euro. Darum ist sie besonders für Gründer geeignet, die noch nicht das nötige Kapital von 25.000 Euro für die GmbH aufbringen können, aber dennoch von der Haftungsbeschränkung profitieren möchten. Der Vorteil: Die UG kann relativ einfach zu einer GmbH „hochgestuft“ werden.

Die Gründungskosten der UG sind niedriger als bei einer GmbH. Denn die UG kann mit einem Musterprotokoll gegründet werden, das etwa 400 Euro kostet. Die Bedingungen des Gesellschaftsvertrags sind auf die Musterbedingungen – die gesetzlichen Mindestanforderungen – beschränkt, die nicht verändert werden dürfen. Wer Anpassungen vornimmt, muss die gleichen Gründungskosten wie bei einer GmbH aufbringen.

Besonderheit: Bei der UG müssen aus den jährlichen Überschüssen Rücklagen gebildet werden, die später das Stammkapital bilden. Ein Viertel des jährlichen Gewinns sind als Rücklage einzubehalten, bis 25.000 Euro Stammkapital für die Umwandlung zur GmbH erreicht sind – allerdings steht es den Gründern frei, ob sie die UG letztendlich in die GmbH umwandeln.

Haftungsrisiko: Die Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) haften in der Regel nur mit der jeweils erbrachten Stammeinlage. Ausnahmen sind die gleichen wie bei der GmbH – nämlich bei Verstößen des Geschäftsführers kann auch eine private Haftung in Frage kommen.

Buchführung: Die Buchführungspflichten sind sehr ähnlich zur GmbH. Es gilt ebenfalls die doppelte Buchführung samt Bilanz.

Der Science4Life-Gründungstipp: Die UG (haftungsbeschränkt) eignet sich sehr gut als Vorab-Version der GmbH. Gründer können mit der UG starten und sie langfristig in eine GmbH umwandeln.

OHG (Offene Handelsgesellschaft)

Die OHG ist eine Personengesellschaft und eignet sich für mindestens zwei natürliche oder juristische Personen, die ein gemeinsames Unternehmen gründen möchten. Die OHG muss beim Gewerbeamt registriert und ins Handelsregister eingetragen werden, es gibt jedoch kein vorgeschriebenes Startkapital. Die Gründer müssen aber genügend Geld für den Aufbau des Unternehmens aufbringen, bis es profitabel ist. Kapital und Sachwerte gehören allen Gesellschaftern gemeinschaftlich und – falls im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt – beteiligen sich alle zu gleichen Teilen an der OHG. Jeder Gesellschafter darf alleine handeln. Die Gründungskosten betragen etwa 300 Euro.

Haftungsrisiko: Die Gesellschafter haften voll mit ihrem geschäftlichen und privaten Vermögen.

Buchführung: Bei der OHG ist eine doppelte Buchführung mit Bilanzierung verpflichtend.

Der Science4Life-Gründungstipp: Wer eine OHG gründet, sollte die Haftungsrisiken abwägen. Vorteil im Vergleich zu anderen Personengesellschaften wie beispielsweise der GbR: Die OHG kann relativ einfach in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden.

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Die Konzeptphase von Science4Life

28.11.2025

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Rückenwind für den letzten Schritt in die Klinik: ForTra fördert GMP-konforme Herstellung neuer Arzneimittelkandidaten und regulatorische Beratung

09.09.2025

Vom Labor zur ersten Anwendung am Patienten: Dieser kritische Übergang erfordert nicht nur wissenschaftliche Exzellenz, sondern auch die Bewältigung komplexer regulatorischer, technischer und finanzieller Anforderungen. Die gemeinnützige ForTra gGmbH für Forschungstransfer der Else Kröner-Fresenius-Stiftung (ForTra) fokussiert ihre Förderung gezielt auf diese translationale Endphase: Projekte, bei denen ein neuartiger Arzneimittelkandidat, eine innovative Therapieform oder ein medizintechnisches Produkt die Schwelle zur klinischen Prüfung erreichen. Das Ziel besteht darin, den Eintritt in frühe klinische Studien (First-in-Human) zu beschleunigen und somit den Transfer patientenrelevanter Innovationen in die medizinische Versorgung substanziell zu fördern. „Unser Ziel ist es, Projekte so weit zu entwickeln, dass sie Anschlussfinanzierungen durch öffentliche Mittel oder Investoren erhalten können“, betont Prof. Dr. Martin Zörnig, Geschäftsführer der ForTra. „So schaffen wir die Brücke, damit innovative Forschung schneller den Weg zu Patientinnen und Patienten findet – unabhängig vom Krankheitsbild oder der Marktgröße.“ Ein Beispiel für diese Brückenfunktion ist die aktuelle GMP-Ausschreibung der ForTra zur Förderung der Herstellung neuer Arzneimittelkandidaten unter Good-Manufacturing-Practice-Bedingungen. Von den 37 eingereichten Projektskizzen der Ausschreibungsrunde 2025 werden ab sofort sechs Projekte mit insgesamt 4,7 Millionen Euro gefördert. Eines dieser Projekte widmet sich einer drängenden Herausforderung in der Infektionsmedizin. Forschende des Universitätsklinikums Köln um Prof. Dr. Dr. Jan Rybniker und Dr. Alexander Simonis haben vielversprechende, vollständig humane Antikörper identifiziert. Diese neutralisieren gezielt einen zentralen Virulenzfaktor des multiresistenten Bakteriums Pseudomonas aeruginosa. Das Bakterium verursacht insbesondere bei immungeschwächten und beatmeten Patientinnen und Patienten schwere Infektionen. Die Antikörper richten sich gegen das Typ-III-Sekretionssystem des Erregers und zeigen in präklinischen Modellen eine deutlich höhere Wirksamkeit als bisher verfügbare antikörperbasierte Ansätze. Das Ziel des Projekts besteht darin, diese Antikörper zu einer neuartigen, zielgerichteten Therapie zur Behandlung und Prophylaxe antibiotikaresistenter Infektionen weiterzuentwickeln. Doch auch vor der ersten klinischen Studie gibt es eine entscheidende Hürde: die komplexen regulatorischen Anforderungen. Genau hier setzt eine neue Ausschreibung der ForTra an, die im Sommer 2025 erstmals veröffentlicht wurde. Sie finanziert Beratungsleistungen spezialisierter Consulting-Unternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Orientierungsgesprächen und „Scientific Advice Meetings“ mit den zuständigen regulatorischen Behörden. In diesen Gesprächen wird über die präklinischen Voraussetzungen für eine mögliche Genehmigung der geplanten klinischen Studie diskutiert und die weitere Projektentwicklung daran angepasst. Für jedes von einem unabhängigen Expertengremium ausgewählte Projekt stellt die ForTra bis zu 100.000 Euro bereit. Das Ziel besteht darin, Projektleiterinnen und Projektleiter optimal auf Gespräche mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorzubereiten – und sie bei diesen Terminen zu begleiten. Antragsberechtigt sind forschende Medizinerinnen, Mediziner sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler an gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, deren Projekte bereits erste präklinische Daten aufweisen und den Start einer klinischen Studie zum Ziel haben. Die aktuelle Ausschreibung ist bis zum 1. Oktober geöffnet. Die Auswahl der zu fördernden Projekte soll voraussichtlich bis Ende des Jahres erfolgen. Damit setzt die ForTra ein klares Signal: Forschende, die kurz vor dem Sprung in die Klinik stehen, sollen nicht an regulatorischen Hürden scheitern. Kontakt: Prof. Dr. Martin Zörnig Geschäftsführer der ForTra gGmbH für Forschungstransfer der Else Kröner-Fresenius-Stiftung E-Mail: m.zoernig@fortra-forschungstransfer.de Telefon: +49 61728975-12

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